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Sonderdiplom 75 Jahre AFuG

Herausgeber: DARC Referat DX

Diplom-Bild

Regeln: Der Deutsche Amateur Radio Club e.V. (DARC e.V.) gibt im Jahr 2024 das Sonderdiplom „75 Jahre Amateurfunkgesetz in Deutschland“ heraus“ . Das AFuG wurde am 4. März 1949 der Vollversammlung des Wirtschaftsrats der Bizone vorgelegt und von dieser angenommen. Am 14. März 1949 wurde es ausgefertigt und trat am 23. März 1949 in Kraft, also noch vor dem Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige Gesetz zum Fernmeldewesen.

Sendeamateure weisen zwischen dem 01. März 2024 und dem 30. April 2024 bestätigte Verbindungen mit 75 verschiedenen deutschen Stationen nach. Eine Verbindung mit einer der Sonderstationen DP75AFUG, DL75AFUG oder DL75AFUV ist obligatorisch. Dabei müssen alle 24 DARC-Distrikte einmal bestätigt sein.

SWL erhalten das Diplom zu gleichen Bedingungen (Hörberichte mit Angabe der Gegenstation). Die Beantragung für SWL erfolgt mit vollständigem Logauszug an DK5ON per E-Mail.

Sendeamateure beantragen das Diplom im DCL. Es dürfen alle Bänder des Amateurfunks im Rahmen der Genehmigung des Antragstellers verwendet werden. Die Ausgabe erfolgt auf Antrag für bestimmte Sendearten mit jeweils eigener Nummerierung. Das Diplom kann als herunterladbare PDF-Version über das DCL beantragt und erworben werden. Dazu ist es notwendig, das eigene Log, das die Verbindungen mit nachzuweisenden Stationen enthält, in das DCL zu laden. Die Bearbeitungsgebühr dafür beträgt 3 EUR. Die Beantragung ist bis zum 30. Sep 2024 möglich.

Diplommanager ist:
Andreas Salder, DK5ON
Senner Hellweg 77a
33659 Bielefeld
dk5on@darc.de

Temporäres Diplom: beantragbar von 2024-03-01 bis 2024-09-30

URL: https://www.darc.de/der-club/referate/dx/sonderdiplome/

 
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